Erste Hilfe für Betriebe

Erste Hilfe im Betrieb zur Ausbildung betrieblicher Ersthelfer

Die Deutsche Unfallhilfe DUH GmbH ist ein anerkannter Ausbildungsträger der Berufsgenossenschaften im Bereich der Ausbildung zum Betriebs-Ersthelfer. Durch die jahrelange Erfahrung im Bereich der Aus- und Weiterbildung für lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe, sowie die Zusammenarbeit mit anerkannten Fachleuten und Ausbildern aus dem medizinischen Bereich, stellt Ihnen unser Unternehmen einen kompetenten Partner dar.

Um eine optimale Ausbildung für Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten, werden die Kurse den Schwerpunkten Ihres Unternehmens angepasst.

Allgemeine Vorschriften des Unternehmens (gem. DGUV Vorschrift 1, § 24)

1. Der Unternehmer sorgt dafür, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
(…)
5. Der Unternehmer sorgt dafür, dass den Versicherten durch berufsgenossenschaftliche Aushänge oder in anderer geeigneter Schriftlicher Form Hinweise über Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste Hilfe- und Rettungseinrichtungen, über das Erste Hilfe Personal sowie herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben werden aktuell gahalten.

Zahl und Ausbildung der Ersthelfer (gem. DGUV Vorschrift 1, § 26)

1. Der Unternehmer sorgt dafür, dass für die Erste Hilfe Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% in sonstigen Betrieben 10%. Von der Zahl der Ersthelfer kann im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.

2. Der Unternehmer setzt als Ersthelfer nur Personen ein, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind, wie die Unternehmen der Deutschen Unfallhilfe.

3. Der Unternehmer sorgt dafür, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von 2 Jahren fortgebildet werden.

Lehrgangsgebühren und Abwicklung

Wir unterstützen Sie bei einer geregelten Abwicklung der Kursveranstaltungen und übernehmen die Abrechnung der Kursgebühren mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Gerne führen wir Schulungen direkt in Ihrem Haus durch.

Für Sie entstehen also keine Kosten und kein nachträglicher Verwaltungsaufwand
bei Erfüllung der Voraussetzungen gem. DGUV Vorschrift 1, § 26, Punkt 1!

Anregungen und Fragen bitte per Anfrage-Formular oder unter: 0234-687970